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Die Verbannung aus dem öffentlichen Leben:
Aufrufe zum Boykott

Der judenfeindliche Aktionismus Anfang 1933

Bereits im Januar 1933 ließ sich eine aktive und massive Diskriminierung der Juden in aller Öffentlichkeit nachweisen. Im Februar kam es zu antisemitischen Ausschreitungen von SA-Trupps, welche im Ausland auf heftige Reaktionen und Kritik stießen.

Diesen Anlass nutzte das noch "junge" NS-Regime als Vorwand zur Gründung für das "Zentralkomitee zur Abwehr der jüdischen Greuel- und Boykotthetze" unter der Leitung des fränkischen Gauleiters Julius Streicher, einem fanatischen Antisemitisten. 

Er bereitete schon im März 1933 den "Judenboykott" mit vor. Nach der Ankündigung dessen kam es zu vereinzelten pogromähnlichen "wilden Aktionen" der Parteibasis, die aber auch von interessierten Berufsgruppen, wie Einzelhändlern oder Gewerbetreibenden unterstützt wurden. 

Im gesamten Monat März des Jahres 1933 wurden zahlreiche Kaufleute und Gewerbetreibende, darunter auch polnische Juden, in allen Teilen des Reiches bedroht, erpresst, ausgeplündert oder ihrer Freiheit beraubt. Die SA-Trupps prügelten "jüdisch aussehende Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwälte" aus ihren Büros, um die Justiz vom "System jüdischer Rechtsverdreher" zu säubern. Jüdische Ärzte wurden aus ihren Praxen vertrieben und des Landes verwiesen. Ihr Hab und Gut durften die Juden oft nicht mit ins Exil nehmen.

Somit setzte bereits 1933 die Deklassierung der Juden in Deutschland ein, die aber von langer Hand vorbereitet wurde. So schrieb Adolf Hitler bereits 1924 in "Mein Kampf": "So glaube ich heute im Sinne des allmächtigen Schöpfers zu handeln: Indem ich mich des Juden erwehre, kämpfe ich für das Werk des Herrn".

Gegen diese antisemitistischen Ausschreitungen schickte der jüdische Central-Verein den Rechtsanwalt Hans Lazarus ins Rennen, um die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Er bewies, dass der Judenboykott nicht rechtlich vertretbar ist. So schrieb er: "Im Wirtschaftskampf ist der Boykott eine erlaubte Waffe, soweit seine Zielsetzung[en...] nicht gegen die guten Sitten verstoßen. [...] [D]er Boykott [darf] nicht die Vernichtung des Gegners bezwecken [...], letzteres jedoch ist das offen eingestandene Ziel des völkischen Boykotts gegen die Juden".

"Judenboykott" im April 1933

Am 1. April 1933 Punkt 10 Uhr begann der bereits im März von der NS-Regierung organisierte allgemeine "Judenboykott" in allen Großstädten des Deutschen Reiches unter der Leitung Julius Streichers. Vorwand dafür war die kritische Berichterstattung des Auslands über die Vorfälle im Reich.

Der "Greuelpropaganda" sollte so entgegengewirkt werden und Hitler legitimierte diese Aktion mit der Begründung, dass dies eine "Abwehraktion" sei und "...dass diese Abwehr habe organisiert werden müssen [der Aufruf war bereits am 29. März in der Presse zu lesen], weil sonst die Abwehr aus dem Volk heraus von selbst gekommen wäre und leicht unerwünschte Formen angenommen hätte".

Gerichtet war die Aktion gegen jüdische Geschäfte und Waren, als auch gegen die Tätigkeit jüdischer Rechtsanwälte und Ärzte.

Dabei sollten die Juden nicht zu Schaden kommen, sondern es sollte lediglich verhindert werden, dass Deutsche in jüdischen Kreisen verkehren. Parteimitgliedern, die Gewalt anwendeten, sollte sofort das "Braunhemd" heruntergerissen werden. Trotzdem blieben Nötigung, Körperverletzung, Diebstahl und Freiheitsberaubung keine Seltenheit, da sich neben der SA und den anderen Parteimitgliedern antisemitistische Bürger, die ebenfalls am Untergang der Juden interessiert waren, beteiligten.

Wenig später trat das "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" in Kraft, welches erstmalig eine deutliche antisemitistische Komponente enthielt.

Nach diesem Gesetz sollten neben politischen Gegnern auch jüdische Richter, Beamte sowie Angestellte in allen öffentlichen Bereichen entfernt werden. Den jüdischen Ärzten und Anwälten wurden durch weitere Bestimmungen Zulassungsbeschränkungen auferlegt. Ein beeindruckende künstlerische Verarbeitung dieser Ereignisse liefert das Drama "Professor Mamlock" von Friedrich Wolf.

Der Anteil jüdischer Studenten an den Hochschulen durfte nach einem Gesetz vom 25. April 1933 nicht mehr als 1,5 Prozent aller Studierenden betragen.

Am 14. Juli wurde den meisten Juden, in erster Linie denen aus den deutschen Ostgebieten, die deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt bzw. der Antrag auf Einbürgerung abgeschlagen.

Somit wurde der staatlich verordnete Antisemitismus zum ersten Mal per Gesetz "legalisiert". So verließen rund 37.000 jüdische Flüchtlinge das Dritte Reich, nach nur einem Jahr nationalsozialistischer Herrschaft.

Im Sommer 1933 wurde die "nationale Revolution" für abgeschlossen erklärt. Vorübergehend ließen die Gewalttätigkeiten gegenüber den Juden nach. Jedoch waren Anfang 1934 neben der Zunahme individueller Willkürakte auch Vorbereitungen für einen neuerlichen Boykott jüdischer Geschäfte zu beobachten. Trotz des Verbotes dieses Boykottes durch die NSDAP-Reichsleitung waren die Bestrebungen der Regierung, die Juden aus dem Wirtschaftsleben zu verdrängen, unübersehbar. 

Die Ausschreitungen 1935

Der Druck auf die Juden verschärfte sich im Verlauf des Jahres 1935. Im gesamten Reich wurden die Synagogen geschändet. Die Boykottkampagnen gegen jüdische Geschäfte wurden fortgeführt und zudem Zuzugsverbote erlassen. Wie in der ausländische Presse war nun auch in den Berichten der unteren und mittleren Verwaltungsbehörden von Pogromen die Rede. Es herrschte in den weiten Kreisen der nationalsozialistischen Bewegung die Ansicht vor, "dass jetzt die Zeit gekommen sei, die Judenfrage restlos zu lösen". Im August 1935 wies die Reichsleitung der NSDAP alle Parteistellen darauf hin, dass "alle wilden Einzelaktionen gegen Juden zu unterbinden" seien. Am 15. September 1935 reagierten die NS-Machthaber auf die vielfältigen und zunehmenden Spannungen innerhalb des Partei- und Staatsgefüges. Anlässlich des Nürnberger Parteitages wurden die sogenannten "Nürnberger Gesetze" verkündet. Diese wurden die Grundlage für die restlose Ausschaltung der Juden aus allen öffentlich – rechtlichen Arbeitsverhältnissen.

Von Robert Grüneberger,
Projekt "Jüdische Geschichte und Kultur"
des Lessing-Gymnasiums aus Döbeln

In Gedenken an die Opfer der nationalsozialistischen Greueltaten, wurde im Jahr 2005 ein Holocaust Mahnmal in Berlin errichtet. Das Denkmal für die ermordeten Juden Europas besteht aus 2711 Stelen und schluckt im Inneren des Denkmals jedes von außen eindringende Geräusch, um somit die Ruhe und Ohnmacht symbolisch zum Ausdruck zu bringen.

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